Tierkrankenversicherung Mindestkriterien

Immer mehr Tierbesitzer wünschen sich für ihr Familienmitglied eine medizinische Versorgung wie für sich selbst. Soweit der Wunsch. Und die Wirklichkeit? Wunsch und finanzielle Möglichkeiten beim Tierhalter klaffen in vielen Fällen auseinander. Damit der Tierhalter für den Krankheitsfall bei seinem Tier gerüstet ist, empfehlen insbesondere einige Verbraucherzentralen immer wieder das regelmäßige Zurücklegen von Geldbeträgen. Aber: Wer macht das schon? Wesentlich realistischer ist eine Tierkrankenversicherung. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien und Schweden sind Tierkrankenversicherungen hierzulande nach wie vor nicht so stark verbreitet.

Grundsätzlich muss man zwischen reinen Op-Versicherungen und Krankenversicherungen, welche auch nicht operative Behandlungen übernehmen, unterscheiden.

Laut Auffassung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte sind krankenversicherte Tiere deutlich im Vorteil, da ihre Halter nicht zweimal überlegen, ob sie ihr Tier zu einer notwendigen Untersuchung bringen.

Auszug aus den Empfehlungen des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte

Kriterien zur Beurteilung von Tierkrankenversicherungen für Hunde und Katzen:

  1. Grundsätzlich freie Tierarztwahl: keine Vertragstierärzte
  2. Therapiefreiheit (inklusive Regulationsmedizin) des Tierarztes: freie Entscheidung des Tierarztes zu Diagnose und Therapie einschließlich Medikation
  3. Durchführung regelmäßiger Präventionsmaßnahmen, regelmäßiger Gesundheitscheck Impfungen, Ekto-, Endoparasiten, Zahnsteinprophylaxe etc.
  4. Abrechnung bis wenigstens zum zweifachen GOT-Satz (GOT = Gebührenordnung für Tierärzte)
  5. Transparente Gestaltung des Leistungskataloges: Leistungsausschlüsse müssen eindeutig erkennbar sein (z.B. werden Angaben zum Umgang mit Erbkrankheiten, Vorerkrankungen,
    chronische Erkrankungen getroffen)
  6. Unbürokratische Abwicklung der tierärztlichen Leistung:
    Tierhalter bezahlt beim Tierarzt und reicht die Rechnung bei der Versicherung ein
  7. Klare Vertragsgestaltung hinsichtlich der Kündigungsmodalitäten

Einige Versicherungsgesellschaften in Deutschland (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

(Quelle Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. – https://m.tieraerzteverband.de/bpt/berufspolitik/Positionen/tierkrankenversicherungen/index_tierkrankenversicherungen.php?redirectResize=1 )

Für einen großen Teil der Tierbesitzer kann der Abschluss einer TKV sinnvoll sein. Es gibt Fälle, in denen bei einem gut therapierbaren Patienten über die Euthanasie aus finanziellen Gründen diskutiert werden muss, eine traurige Erfahrung für Besitzer wie auch Tierarzt. Ist ein solcher Fall eingetreten, sind Sie sicher zu spät dran, sich über eine Versicherung zu informieren. Selbst  Vorfälle wie ein Kreuzbandriss, eine Magendrehung oder ein Bandscheibenvorfall mit nötigen Untersuchungen bis hin zum MRT kann bei einem durchschnittlichen Einkommen ein tiefes Loch in die Haushaltskasse reißen, wenn das Tier nicht versichert ist.

Es gibt zwei Arten von Verisicherungen: Die Vollversicherung und die Unfall- und Operations-kosten-Versicherung. Die Vollversicherung ist die teurere Variante, übernimmt aber einen großen Teil der über die Jahre anfallenden Tierarztkosten. Je nach Vertragsbedingungen können sogar Zuschüsse zu prophylaktischen Maßnahmen wie Impfungen enthalten sein. Andererseits sind in vielen Verträgen auch Deckelungen auf jährliche Maximalbeträge in Bezug auf ambulante Behandlungen und auf Operationen enthalten und unterschiedlich hohe Selbstbeteiligungen. Es lohnt sich also, die Verträge genau zu studieren

Die Unfall- und Operationskosten-Versicherung übernimmt nur Kosten, die aus Unfällen und chirurgischen Eingriffen entstehen. Hier sollte beachtet werden, dass auch chronische Erkrankungen sich im Laufe eines Tierlebens aufsummieren können und von dieser Art Versicherung nicht abgedeckt werden. Schließt man also eine Operationskosten-Versicherung ab, sollte man nicht vergessen, Geld für nicht unfallbedingte bzw. nicht-chirurgische Behandlungen beiseite zu legen.

Immer wieder werden Teile der Rechnung nicht übernommen auf Grund von Selbstbeteiligungen, Deckelung der Leistungen oder Ausschluss bestimmter Erkrankungen. Normalerweise müssen Sie für die in Rechnung gestellten Gebühren erst mal in Vorleistung treten und sich dann zwecks Erstattung an Ihre Versicherung wenden ähnlich wie privat Versicherte im Humanbereich.

Wann soll ich eine TKV abschließen?

Sollten Sie sich für den Abschluss einer Versicherung entscheiden, dann ist es ratsam, dies so früh im Leben Ihres Tieres zu tun, wie möglich. In der Regel erfragen die Versicherungsgesellschaften beim behandelnden Tierarzt die bisherige Krankheitsgeschichte und die Tierärzte sind laut Gesetz dazu verpflichtet, ehrlich Auskunft zu erteilen.

Welcher Versicherungsgesellschaft sollte man den Zuschlag geben?

Eine direkt Empfehlung möchte ich nicht aussprechen, da ich kein Experte auf diesem Gebiet bin. Dies überlasse ich seriösen Versicherungsmaklern.

Lohnt sich eine TKV?

Eine Versicherung kann sich nicht für alle Versicherten im dem Sinne rechnen, dass sie mehr herausbekommen, als sie einzahlen. Das Grundprinzip der Versicherungen – und damit auch einer Tierkrankenversicherung – besteht darin, mit dem Geld vieler Kunden das Pech einiger weniger Kunden,  die Verwaltungskosten und den Gewinn der Versicherungsgesellschaft zu finanzieren. Trotzdem kann eine TKV im Ernstfall den Unterschied zwischen Leben und Tod Ihres Lieblings bedeuten und macht daher in vielen Fällen Sinn und hat absolut ihre Daseinsberechtigung.